Für kleine und mittelständische Unternehmen, die keinen eigenen Fachmann für Explosionsschutz beschäftigt haben, bietet die brennerwerk GmbH die Kombination aus theoretischem Wissen und der praktischen Umsetzung aus einer Hand.

Unsere Leistungen als Ihr Fachbetrieb für Explosionsschutz:


Beratung

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung nach §6 GefStoffV
  • Ermittlung von Explosionsgefahren und geeigneten Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Erstellung oder Aktualisierung eines Explosionsschutzdokuments nach §6 GefStoffV
  • Unterstützung bei der Erstellung eines Explosionsschutzkonzepts nach § 6 Abs. 9 der GefStoffV
  • Erstellen und ggf. optimieren der Zoneneinteilung eines explosionsgefährdeten Bereichs

Zertifizierungen

Prüfung

  • Erstprüfung von Anlagen/Arbeitsmitteln gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Absatz 4.1 BetrSichV
  • Prüfung nach einer prüfpflichtigen Änderung von Anlagen/ Arbeitsmitteln gemäß Anhang 2 Abschnitt3 Absatz 4.1 BetrSichV
  • Wiederkehrende Anlagenprüfungen nach Anhang 2 Abschnitt3 Absatz 5.1 BetrSichV
  • Wiederkehrende Prüfung von Lüftungsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt3 Absatz 5.3 BetrSichV

Zertifizierungen

Montage

  • Beseitigung technischer Mängel
  • Austausch von defekten Teilen
  • Nachrüstung von Teilen an Anlagen mit Explosionsgefährdung

Zertifizierungen


Die Prüfung von erlaubnispflichtigen, überwachungsbedürftigen Ex-Anlagen muss von einer ZÜS durchgeführt werden und ist nicht Bestandteil unserer Tätigkeit.

Sie betreiben eine Anlage oder Anlagenteile, die bereits nach der Betriebssicherheitsverordnung geprüft wird? Die Prüforganisation ist aber überlastet, weit weg oder zu teuer?

Dann entscheiden Sie sich für ein qualifiziertes, flexibles, lokales, kostengünstiges Unternehmen mit allen erforderlichen Qualifikationen, der brennerwerk GmbH.


An einer Ihrer Anlagen oder Anlagenteilen wurden organisatorische oder technische Mängel festgestellt, die beseitigt werden müssen?

Die brennerwerk GmbH hat dafür alle notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen um diese Mängel zeitnah und kostengünstig zu beheben.


Sie wurden darauf hingewiesen, dass Ihre Anlage oder Anlagenteile in puncto Explosionsschutz Defizite aufweist? Explosionsgefährdungen wurden nicht oder unzureichend beurteilt?

Der Arbeitgeber trägt hier die volle Verantwortung. Haben Sie keinen Experten für Explosionsschutz beschäftigt, sollten Sie sich externen Rat suchen. Die brennerwerk GmbH ist Ihre Fachfirma, die Sie umfassend in Fragen zum Explosionsschutz berät und betreut. Wir helfen Ihnen zeitnah und kostengünstig.

Allgemeine Infos zur neuen BetrSichV und GefStoffV


Die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zum 01.06.2015 brachten im Explosionsschutz einige Änderungen und Neuerungen mit sich:

Neue Prüfpflichten

Anlagen müssen spätestens nach 6 Jahren in ihrer Gesamtheit geprüft werden. Bisher war dies nur vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen der Anlage gefordert.

Für Altanlagen, die vor dem 01. Juni 2012 erstmalig in Betrieb genommen wurden, gibt es eine Übergangsfrist. Diese müssen bis zum 01. Juni 2018 erstmalig geprüft werden.

Neue Aufteilung

Die Gefährdungsbeurteilung und die Beschaffenheitsanforderungen werden nur noch nach der Gefahrstoffverordnung geregelt. Prüfungen werden durch die BetrSichV geregelt.

Neue Prüffristen

Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen sind seit 01. Juni 2015 mind. 1 x jährlich zu prüfen.


Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Verordnungen liegt beim Arbeitgeber, die ZÜS oder die zur Prüfung befähigte Person hat lediglich eine Kontrollfunktion (4 Augen Prinzip).

Zu unseren Kunden gehören unter anderem:


  • Bäckereien
  • Schreinereien
  • KfZ Werkstätten
  • Maler- und Lackierbetriebe
  • sowie die verarbeitende Industrie

Ein Auszug unserer Zertifizierungen aus dem Bereich Explosionsschutz



Alle Zertifizierungen

Sie haben keinen eigenen Fachmann für Explosionsschutz beschäftigt? Fragen Sie uns. Wir beraten Sie kostenlos

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